Variante 2 — Überprüfung

Faktencheck zum Informationsabend Windpark Eisgarn

77 Aussagen des Abends vom 11. August 2026, einzeln nachrecherchiert. Jede Behauptung mit Urteil, Belegen und — wo sie nicht stimmt — der Richtigstellung samt Quelle.

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Grenzen dieser Prüfung. „Nicht überprüfbar“ heißt nicht „falsch“, sondern dass sich mit öffentlich zugänglichen Quellen kein Beleg finden ließ. Das trifft besonders auf Vertragszahlen, interne Projektunterlagen und mündlich zitierte Studien zu. Das Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at) war während der Recherche wiederholt nicht erreichbar; einzelne Gesetzestexte stützen sich deshalb auf Jusline als Sekundärquelle.
Keine Aussage mit diesem Urteil.
A
13 Aussagen

Recht und Raumordnung

Die Angaben zu Abständen, Leistungsdichte und Zonierung sind der am besten belegte Teil des Abends. Schwächer wird es bei der Frage, ob in Niederösterreich außerhalb der Zonen überhaupt gebaut werden darf, und beim zitierten VwGH-Erkenntnis.

A1

Mindestabstände 1.200 m, 750 m und 2.000 m

bestätigt

Die NÖ Raumordnung (§ 20) schreibt Mindestabstände vor: 1.200 m zum Bauland, 750 m zu Einzellagen, 2.000 m zu Wohnland in Nachbargemeinden.

Befund

§ 20 Abs. 3a Z 2 NÖ ROG 2014 verlangt bei der Widmung von Windkraftzonen genau diese drei Abstände: 1.200 m zu gewidmetem Wohnbauland und Bauland-Sondergebiet mit erhöhtem Schutzanspruch in der Standortgemeinde, 750 m zu landwirtschaftlichen Wohngebäuden und erhaltenswerten Gebäuden im Grünland, 2.000 m zu gewidmetem Wohnbauland außerhalb der Standortgemeinde.

Die Primärquelle RIS war während der Recherche mehrfach nicht erreichbar. Jusline gibt den konsolidierten Gesetzestext wieder, ist aber eine Sekundärquelle.

A2

Nachbargemeinde kann den 2.000-m-Abstand auf 1.200 m senken

bestätigt

Nachbargemeinden können per Gemeinderatsbeschluss den 2.000-m-Abstand auf 1.200 m reduzieren.

Befund

§ 20 Abs. 3a Z 2 NÖ ROG 2014 sieht vor, dass die Mindestabstände mit Zustimmung der betroffenen Nachbargemeinden auf bis zu 1.200 m zum gewidmeten Wohnbauland reduziert werden können. Da eine Gemeinde nach außen durch Gemeinderatsbeschluss handelt, trifft die Formulierung in der Sache zu.

  • § 20 NÖ ROG 2014Nennt die Zustimmungsmöglichkeit der Nachbargemeinde zur Reduktion auf 1.200 m.

Das Gesetz spricht wörtlich von „Zustimmung der Nachbargemeinde“, nicht ausdrücklich von einem Gemeinderatsbeschluss. Eine zweite Quelle mit gleichem Detailgrad war nicht auffindbar.

A3

Mindest-Leistungsdichte 220 W/m² in 130 m Höhe

bestätigt

Die NÖ Raumordnung (§ 20) schreibt eine Mindest-Leistungsdichte von 220 W/m² in 130 m Höhe vor.

Befund

§ 20 Abs. 3a Z 1 NÖ ROG 2014 verlangt für die Widmung als Windkraftzone eine mittlere Leistungsdichte des Windes von mindestens 220 Watt pro Quadratmeter in 130 m Höhe über Grund.

A4

Knoll-Studie 2011: 106 Flächen, 14 im Bezirk Gmünd, ohne Naturprüfung

teilweise richtig

2011 ließ das Land NÖ eine Grundlagenstudie „Windkraft im Waldviertel“ durch Knoll Consult erstellen. Ergebnis: 106 mögliche Flächen, davon 14 im Bezirk Gmünd. Einziges Kriterium war der Abstand von 1.200 m zum Wohngebiet, ohne Naturschutz- oder Landschaftsprüfung.

Befund

Die Studie und die Verteilung der Flächen ließen sich bestätigen: 106 Flächen gesamt, davon 14 in Gmünd, 21 in Horn, 11 in Krems, 6 in Melk, 26 in Waidhofen/Thaya und 28 in Zwettl. Nicht bestätigen ließ sich die Aussage zur Methodik, also dass der Wohnabstand das einzige Kriterium gewesen sei und Naturschutz gar keine Rolle gespielt habe.

Einschränkung

Die Flächenzahlen stammen aus Suchergebnis-Zusammenfassungen, nicht aus dem abgerufenen Originaldokument der Studie. Die Methodik-Aussage bleibt unbelegt.

A5

Widmungsstopp 2013 durch LH Pröll, rund 40 Betreiber

überwiegend richtig

2013 verfügte Landeshauptmann Erwin Pröll einen sofortigen Widmungsstopp, weil sich rund 40 Betreibergesellschaften um Flächen rissen.

Befund

Der Widmungsstopp im Mai 2013 ist gut belegt. Auslöser war eine Goldgräberstimmung unter Windkraftfirmen, die um Flächen und Zusagen von Bürgermeistern konkurrierten. Die konkrete Zahl von rund 40 Betreibergesellschaften ließ sich in keiner zugänglichen Quelle bestätigen.

A6

Sektorales Raumordnungsprogramm 2014: 68 Zonen, zwei in Gmünd

bestätigt

2014 kam das Sektorale Raumordnungsprogramm Windkraft: Die 106 Flächen wurden auf 68 Zonen reduziert. Im Bezirk Gmünd blieben zwei Zonen: Amaliendorf/Heidenreichstein und Weitra.

Befund

Das Programm trat 2014 in Kraft und umfasste 68 Zonen. Im Bezirk Gmünd gab es tatsächlich zwei: WA 06 Amaliendorf/Heidenreichstein und WA 04 Weitra, Schweiggers, Großdietmanns, Unserfrau-Altweitra und Waldenstein.

A7

Novelle 2024 strich beide Gmünd-Zonen wegen der Vogelwelt

teilweise richtig

2024 strich die 1. Novelle der NÖ Raumordnung beide Gmünd-Zonen, weil die ornithologischen Gegebenheiten eine Realisierung ausschlossen.

Befund

Beide Zonen wurden tatsächlich gestrichen, die Novelle wurde 2024 kundgemacht. Die Begründung war aber nicht bei beiden dieselbe: Für Amaliendorf/Heidenreichstein wird ein naturschutzfachliches Gutachten genannt, dazu eine gescheiterte Grundabtretung. Für Weitra wird dagegen vor allem eine suboptimale Wirtschaftlichkeit angeführt — die Zone erstreckte sich über zwei Bezirke und fünf Gemeinden, und es gab seit zehn Jahren kein Betreiberinteresse.

Richtigstellung

Die Streichung beider Zonen stimmt. Dass beide aus ornithologischen Gründen fielen, stimmt nicht — bei Weitra waren wirtschaftliche und praktische Gründe ausschlaggebend.

A8

2026 keine Potenzialfläche mehr in Gmünd, 2. Novelle erwartet

teilweise richtig

2026 gibt es keine einzige Windkraft-Potenzialfläche mehr im Bezirk Gmünd. Eine 2. Novelle wird in den kommenden Jahren erwartet.

Befund

Dass der Bezirk Gmünd nach der Novelle 2024 keine ausgewiesene Windkraftzone mehr hat, ist bestätigt. Für eine angekündigte oder erwartete 2. Novelle fand sich kein Beleg.

Einschränkung

Erster Teil belegt. Der Hinweis auf eine kommende 2. Novelle ist nicht überprüfbar — er trägt aber das ganze Argument, Betreiber würden sich jetzt vorsorglich Flächen sichern.

A9

„Es ist nicht verboten, in Österreich Windräder zu bauen“

falsch für NÖ

Es ist in Österreich rechtlich nicht verboten, Windräder außerhalb ausgewiesener Zonen zu bauen. (Aussage des Bürgermeisters in der Diskussion.)

Befund

Bundesweit trifft zu, dass Raumordnung Ländersache ist und es kein einheitliches Bundesverbot gibt. In der Steiermark etwa ist der Bau außerhalb von Vorrangzonen grundsätzlich möglich. Für Niederösterreich gilt das Gegenteil: § 3 Abs. 1 des Sektoralen Raumordnungsprogramms Windkraft legt fest, dass die Widmungsart „Grünland-Windkraftanlagen“ nur in den ausgewiesenen Zonen festgelegt werden darf.

Richtigstellung

In Niederösterreich darf außerhalb der ausgewiesenen Zonen gar nicht erst gewidmet werden. Das wirkt faktisch wie ein Bauverbot. Ohne eine neue Zonierung für Eisgarn ist ein Windpark dort nach geltender Rechtslage nicht umsetzbar — unabhängig davon, was privatrechtlich zwischen Grundeigentümern und Betreiber vereinbart wird.

Diese Aussage relativiert zugleich einen Teil der Sorge im Saal und einen Teil der Argumentation der Initiative: Der Widerstand richtet sich derzeit gegen ein Projekt, dem die rechtliche Grundlage noch fehlt.

A10

VwGH-Erkenntnis 2024: Schäden müssen ausgeschlossen werden

nicht prüfbar

Ein Erkenntnis des VwGH aus 2024 besagt: „Gesundheitliche Schäden müssen ausgeschlossen werden, nicht nachgewiesen.“

Befund

Ein konkretes VwGH-Erkenntnis aus 2024 mit dieser oder einer sinngleichen Formulierung ließ sich nicht auffinden. Auffindbar war der allgemeine Grundsatz aus dem österreichischen Genehmigungsrecht, wonach im UVP- und Gewerbeverfahren eine Gesundheitsgefährdung im Rahmen der Prognoseentscheidung ausgeschlossen werden muss. Das ist aber ein länger etabliertes Prinzip und kein einzelnes Erkenntnis aus 2024.

Offen

Ohne Geschäftszahl ließ sich das Zitat nicht verifizieren. Es wurde bewusst keine Aktenzahl ergänzt. Wer die Quelle kennt, kann sie gezielt auf ris.bka.gv.at nachschlagen — die Seite war während der Recherche wiederholt nicht erreichbar.

A11

Volksbefragung in Göpfritz „zwei Tage später“ gestrichen

teilweise richtig

Volksbefragungen zum Thema Windkraft würden vom Land NÖ abgedreht. In Göpfritz habe der Gemeinderat eine beschlossene Volksbefragung nach Intervention des Betreibers zwei Tage später gestrichen.

Befund

Der Kern stimmt: 2014 beschloss der Gemeinderat Göpfritz an der Wild, bei einem Windkraftausbau eine Volksbefragung abzuhalten. Am 8. Mai 2023 kippte derselbe Gemeinderat diesen Beschluss, nachdem ein Vertreter der WEB Windenergie AG vorgesprochen hatte. Der Gemeinde drohte sonst der Verlust einer zugesagten Entschädigung von 76.000 Euro pro Jahr.

Richtigstellung

Zwischen Beschluss (2014) und Streichung (8. Mai 2023) lagen rund neun Jahre, nicht zwei Tage. Die Streichung erfolgte offenbar in derselben Sitzung, in der der Betreibervertreter sprach. Und: Gestrichen hat der Gemeinderat, nicht das Land NÖ. Der Vorwurf, „das Land“ drehe Volksbefragungen ab, wird durch diesen Fall nicht gestützt.

A12

Befangenheit des Bürgermeisters bei eigenem Dienstbarkeitsvertrag

Publikumüberwiegend richtig

Aus dem Publikum: Wer ein Grundstück mit einem Dienstbarkeitsvertrag hat, ist befangen — „so klar wie eins und eins ist zwei“. Der Bürgermeister: Befangen sei er erst, wenn er einen wirtschaftlichen Vorteil hätte.

Befund

§ 50 NÖ Gemeindeordnung 1973 schließt Bürgermeister und Kollegialorgane von Beratung und Beschlussfassung aus, wenn ihnen die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Nach der Judikatur reicht ein besonderes persönliches, auch wirtschaftliches Interesse, das Zweifel an der Unbefangenheit begründet. Das gilt laut VwGH auch, wenn eigener Grund im Planungsgebiet oder angrenzend liegt. Ein Dienstbarkeitsvertrag über eigenen Grund im Windparkgebiet würde diesen Maßstab nach dem Gesetzeswortlaut erfüllen.

Praxis

Die Vollzugspraxis ist deutlich laxer als der Gesetzeswortlaut. In vergleichbaren Fällen — etwa bei PV-Umwidmungen in Leobersdorf — haben Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaft ähnliche Konstellationen als nicht relevant eingestuft.

Ein windkraftspezifischer Präzedenzfall zu einem Dienstbarkeitsvertrag eines Bürgermeisters war nicht auffindbar. Die Einschätzung stützt sich auf den allgemeinen Maßstab und vergleichbare Fälle.

A13

Schattenwurf: „30 Minuten an 30 Tagen pro Jahr“

falsch

Schattenwurf-Grenzwert: maximal 30 Minuten an maximal 30 Tagen pro Jahr.

Befund

Der astronomisch maximal mögliche Schattenwurf ist auf 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr begrenzt, nicht auf 30 Tage. Zusätzlich gilt nach realen Wetterdaten meist ein strengerer Wert von maximal 8 Stunden pro Jahr, ab dem eine Abschaltautomatik greift.

Richtigstellung

Maximal 30 Minuten pro Tag und maximal 30 Stunden pro Jahr als astronomisches Maximum, real begrenzt auf 8 Stunden pro Jahr. „30 Tage“ ist vermutlich ein Verhörer für „30 Stunden“.

B
11 Aussagen

Naturschutz und Wald

Die Schutzgebietslage rund um Eisgarn ist eindeutig und stützt die Argumentation. Bei drei Zahlen liegt der Vortrag jedoch deutlich über dem, was sich belegen lässt — am klarsten bei den getöteten Seeadlern und bei der Insektenstudie.

B1

Über 50 % der österreichischen Seeadler leben im Waldviertel

überwiegend richtig

Über 50 % der österreichischen Seeadler-Population leben im Gebiet zwischen Horn, Waidhofen und Gmünd.

Befund

Rund 50 % des österreichischen Seeadler-Brutbestands, bei aktuell etwa 90 Brutpaaren, sind im Waldviertel beheimatet. Die Quellen benennen als Kerngebiet aber konkret die Bezirke Gmünd und Zwettl, nicht Horn und Waidhofen an der Thaya.

Präzisierung

Kerngebiet laut Quellen: Bezirke Gmünd und Zwettl. Die im Vortrag genannte Abgrenzung Horn–Waidhofen–Gmünd deckt sich damit nur teilweise. Für Eisgarn (Bezirk Gmünd) ändert das nichts an der Relevanz.

Beide Quellen dürften auf dieselbe APA-Meldung zurückgehen — keine wirklich unabhängige Zweitquelle.

B2

Windkraft ist zweithäufigste Todesursache bei Seeadlern

überwiegend richtig

Windkraft ist nach Anschießen und Vergiften die zweithäufigste Todesursache bei Seeadlern in Österreich.

Befund

Der WWF, Träger des österreichischen Seeadler-Schutzprogramms, nennt illegale Verfolgung durch Abschuss und Vergiftung als Todesursache Nummer eins, gefolgt von Kollisionen mit Windkraftanlagen. Eine Auswertung von 63 untersuchten toten oder verletzten Adlern zeigt Gift und Abschuss bei 33 %, Kollisionen mit Windkraftanlagen, Fahrzeugen und Stromleitungen zusammen bei 29 %.

Einschränkung

Die 29 % umfassen alle Kollisionsarten. Windkraft ist darin nicht separat ausgewiesen, sondern nur ein Teil davon.

B3

15 bis 20 Seeadler durch Windkraft getötet

nicht belegt

15 bis 20 Seeadler seien in den letzten Jahren in Österreich durch Windkraftanlagen getötet worden.

Befund

Für Österreich fand sich keine Quelle, die 15 bis 20 tote Seeadler bestätigt. WWF und BirdLife sprechen mit Stand 2022 von insgesamt sieben bekannten Fällen einer Seeadler-Windkraft-Kollision in Österreich. Eine Bürgerinitiative nennt zehn Seeadler allein für 2019 im Osten Österreichs, allerdings ohne Primärquelle und im Widerspruch zur WWF-Angabe. Die oft zitierte Zahl von 158 toten Seeadlern stammt aus Deutschland und dem Zeitraum 2002 bis 2019.

Richtigstellung

Belastbarste Zahl: sieben bekannte Fälle in Österreich, Stand 2022. Die im Vortrag genannten 15 bis 20 liegen um den Faktor zwei bis drei darüber.

B4

Eisgarn liegt in FFH- und Vogelschutzgebiet

bestätigt

Im Gebiet um Eisgarn gibt es nachgewiesene Vorkommen von Seeadler, Schwarzstorch und Graureiher. Es liegt in oder nahe einem FFH-Gebiet und einem Vogelschutzgebiet.

Befund

Der Raum Gmünd–Litschau–Eisgarn liegt im Europaschutzgebiet „Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft“ (FFH-Gebiet AT1201A00, 13.722 ha) und im Vogelschutzgebiet „Waldviertel“ (AT1201000, 54.096 ha). Ein offizieller Detailplan des Landes NÖ ist ausdrücklich für die Katastralgemeinden Eggern, Eisgarn, Kautzen, Reingers, Reinberg-Litschau und Engelbrechts ausgewiesen. Seeadler, Schwarzstorch und Graureiher sind als Arten des Gebiets gelistet.

B5

Horstbäume umgeschnitten, Greifvögel vergrämt

teilweise richtig

Es gebe wiederholt Fälle, in denen bekannt gegebene Horstbäume umgeschnitten oder Greifvögel vergrämt worden seien.

Befund

Für das Waldviertel ist ein Fall dokumentiert: Beim Projekt Grafenschlag bestätigt ein Amtsgutachten einen mehrjährig genutzten Schwarzstorchhorst 140 m von einem gebauten Windrad sowie eine Vergrämung 2021 durch Bautätigkeit. Fälle gefällter Seeadler-Horstbäume im Umfeld von Windkraftprojekten sind mehrfach aus Deutschland dokumentiert. Für Eisgarn selbst fand sich kein Fall.

Einschränkung

„Wiederholt“ lässt sich für Österreich mit einem dokumentierten Fall im Waldviertel nicht stützen. Die Mehrzahl der belegten Fälle stammt aus Deutschland.

B6

Im Wald ist es 4 bis 5 °C kühler

überwiegend richtig

Im Wald sind die Temperaturen 4–5 °C niedriger als auf freier Fläche.

Befund

An heißen Sommertagen mit voll belaubten Bäumen ist es im Wald nachweislich um 4 bis 5 °C kühler als im Freiland. Der Effekt gilt aber nur für die warme Jahreszeit und tagsüber. Im Winter und nachts kehrt sich das Muster um, dann ist es im Wald leicht wärmer.

B7

Rund 1 Hektar Wald pro Windkraftanlage

überwiegend richtig

Pro Windkraftanlage wird rund 1 Hektar Wald benötigt: 0,4 ha Stellfläche plus Zufahrten.

Befund

Während der Bauphase werden meist 0,8 bis 1 ha Wald temporär gerodet. Dauerhaft bleiben nach der Wiederaufforstung rund 0,4 bis 0,46 ha frei, also Fundament, Kranstellfläche und Zufahrt. Die Zahlen im Vortrag stimmen der Größenordnung nach, vermischen aber temporäre und dauerhafte Fläche.

Beide Quellen stammen aus Deutschland, sind aber übertragbar. Eine österreichspezifische Quelle war nicht auffindbar.

B8

Mikroklima-Studie der Universität Greifswald mit Wärmebildern

falsch

Windkraftanlagen im Wald verändern das Mikroklima. Die Universität Greifswald führe dazu Studien mit Wärmebildaufnahmen durch.

Befund

Eine Studie der Universität Greifswald zu Windkraft und Waldmikroklima mit Wärmebildaufnahmen war nicht auffindbar. Die aktuellste einschlägige Arbeit stammt von der TU Dresden: Matthias Mauder, „Impact of Wind Turbines on Near-Surface Microclimate and Soil Moisture“, Boundary-Layer Meteorology. Sie arbeitet mit Large-Eddy-Simulationen auf landwirtschaftlicher Fläche, nicht mit Wärmebildkameras und nicht im Wald.

Richtigstellung

TU Dresden statt Universität Greifswald, Simulationen statt Wärmebildkameras, Ackerfläche statt Wald. Der Mikroklima-Effekt durch Schneisen und Zufahrten selbst ist plausibel und in anderen Arbeiten beschrieben — die konkrete Zuschreibung im Vortrag stimmt aber nicht.

B9

5 bis 6 Milliarden Insekten pro Jahr in Deutschland

PublikumZeitbezug falsch

In Deutschland würden durch Windkraftanlagen geschätzt 5 bis 6 Milliarden Insekten-Individuen pro Jahr getötet. (Wortmeldung aus dem Publikum.)

Befund

Die DLR-Modellrechnung von 2018 kam auf 5 bis 6 Milliarden getötete Insekten pro Tag an allen deutschen Windkraftanlagen, gerechnet über die rund 200 Warmtage von April bis Oktober. Das entspricht mindestens 1.200 Tonnen Insektenmasse in dieser Saison.

Richtigstellung

Die Zahl ist eine Tagesschätzung für die Warmsaison, keine Jahreszahl. Der Zeitbezug im Vortrag verkleinert die Studienaussage erheblich. Die Studie selbst gilt fachlich als umstritten: Sie rechnet Literaturwerte hoch, und Studienautor Franz Trieb hat sie später selbst relativiert — eine Einordnung der Verluste sei mangels Vergleichsdaten gar nicht möglich, die Gesamtpopulationsgröße unbekannt.

B10

Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen und Vögeln

bestätigt

Windkraftanlagen müssen zum Schutz von Fledermäusen und von Brut- und Zugvögeln zeitweise abgeschaltet werden.

Befund

Für Fledermäuse sind pauschale und algorithmusbasierte Abschaltzeiten nach RENEBAT-Kriterien in Österreich fachlich etabliert, etwa bei Windgeschwindigkeit unter 6 m/s und Temperatur über 10 °C. Für Vögel sind Abschaltauflagen seltener, aber dokumentiert: Beim Projekt Grafenschlag im Waldviertel wurde ein Abschaltzeitraum von März bis August zwischen Sonnenauf- und -untergang behördlich gefordert.

Die konkrete Umsetzung ist einzelfallabhängig über Bescheidauflagen geregelt, es gibt keine generelle Bundesregel.

B11

Wachstumsrückgang bei Bäumen und Lebensraumverlust

Publikumteilweise richtig

Wachstumsrückgang bei Bäumen und Lebensraumverlust für Wildtiere durch Windkraftanlagen im Wald. (Wortmeldung aus dem Publikum.)

Befund

Lebensraumverlust und Fragmentierung durch Zufahrtswege und Rodung sind in mehreren Arbeiten belegt, darunter eine Studie von Zilong Xia und Kollegen aus 2024 zu Walderosion und -störung bei Windparks sowie eine Publikation der Deutschen Wildtier Stiftung. Ein direkter Wachstumsrückgang bei stehenden Bäumen ließ sich dagegen nicht eigenständig belegen — die dokumentierten Wirkmechanismen sind Rodung, Fragmentierung und Erosion, nicht verlangsamtes Wachstum.

C
13 Aussagen

Energie und Anlagentechnik

Hier liegen die meisten Zahlen nah an der Realität, aber fast durchgehend am günstigen Rand. Zwei Werte weichen deutlich ab: die Jahresquote der erneuerbaren Stromerzeugung und das Repowering-Argument.

C1

Waldviertel hat 20 % weniger Windleistung

teilweise richtig

Das Waldviertel ist eine Schwachwindregion mit rund 20 % weniger Windleistung als das Weinviertel und das Burgenland.

Befund

Dass das Waldviertel windschwächer ist, ist unstrittig. Die konkrete Zahl 20 % ist aber nicht sauber belegt. Eine Quelle nennt rund 15 % weniger Ertrag im Vergleich Waldviertel zu Weinviertel. Eine windkraftkritische Bürgerinitiative nennt 1.800 Volllaststunden im Waldviertel gegenüber bis zu 2.800 auf der Parndorfer Platte, woraus sich rechnerisch 22 bis 36 % Differenz ergeben.

Präzisierung

Belegte Bandbreite je nach Quelle und Rechenweg: 15 bis 36 %. Die 20 % liegen darin, sind aber nicht exakt zitierbar.

Beide Quellen sind nicht neutral — die eine klimaaktivistisch, die andere windkraftkritisch. Eine amtliche Quelle mit direktem Dreiervergleich war nicht auffindbar.

C2

Leistungsdichte B5, Katzenstein und Kreuzberg unter 220 W/m²

nicht prüfbar

Leistungsdichte laut Windatlas: B5 145,98 W/m², Katzenstein 168,21 W/m², Kreuzberg 160,56 W/m² — alle unter dem gesetzlichen Minimum von 220 W/m².

Befund

Die drei konkreten Standortwerte sind online nicht auffindbar. Der zweite Teil der Aussage ist belegt: Das gesetzliche Minimum von 220 W/m² in 130 m Höhe ist geregelt (siehe A3).

Wichtiger Hinweis von der Folie

Im Vortrag wurden die Werte dem offiziellen Windatlas zugeschrieben, und die Diagramm-Legende sagt „Leistungsdichte W/m² lt. offiz. Windatlas“. In der Quellenzeile der Folie selbst steht jedoch kleingedruckt: „Quelle: eigene Berechnung Initiative Windstärke 10“. Es handelt sich also um eine Ableitung der Initiative, nicht um einen direkten Auslesewert des Windatlas.

Was das bedeutet

Die Werte lassen sich nicht unabhängig bestätigen, aber auch nicht widerlegen. Moser selbst räumte in der Diskussion ein, dass keine eigene Windmessung vor Ort stattgefunden hat. Ein Betreiber würde eigene Messungen durchführen, die von Atlas-Werten abweichen können.

C3

NÖ hat 840 Windräder, Ziel sind 1.000

überwiegend richtig

Niederösterreich hat derzeit 840 Windkraftanlagen, das politische Ziel sind 1.000.

Befund

Belegt sind 830 Anlagen mit 2.324 MW zum Stand Ende 2025. Bei einem laufenden Zubau von rund 20 bis 25 Anlagen pro Jahr ist ein Wert um 840 im August 2026 plausibel, aber nicht exakt belegt. Ein offiziell so kommuniziertes 1.000er-Ziel war nicht auffindbar; berichtet wird von rund 200 bis 250 zusätzlichen Anlagen, was in Summe auf etwa 1.000 hinausläuft.

Präzisierung

830 Anlagen, 2.324 MW, Ende 2025. Die 1.000 sind eine Ableitung, keine offizielle Zielzahl.

C4

Oberösterreich hat 31 Windkraftanlagen

bestätigt

Oberösterreich kommt mit 31 Windkraftanlagen zurecht.

Befund

Die Zahl 31 Anlagen mit rund 50 MW wird von mehreren unabhängigen Quellen übereinstimmend bestätigt, Stand Ende 2025. Sie ist seit Ende 2022 unverändert, da seither kein Neubau erfolgte, und daher auch für 2026 verlässlich.

C5

135 % am Veranstaltungstag, 122 % im Jahr, 100 % seit 2015

teilweise richtig

Niederösterreich lag am 10./11. August 2026 bei 135 % erneuerbarer Stromerzeugung und im Jahr 2025/26 bei 122 %. Das 100-%-Ziel sei seit 2015 bilanziell überschritten.

Befund

Die Seite energie-noe.at/stromerzeugung-live wurde abgerufen: Sie ist ein Live-Ticker mit Daten von Verbund, APG und Geosphere Austria, lädt die Prozentwerte aber dynamisch nach — der Tageswert ist im Nachhinein nicht gegenprüfbar. Tagesspitzen über 100 % sind für einen Netto-Exporteur plausibel. Der „seit 2015“-Teil ist wörtlich bestätigt.

Richtigstellung

Für die Jahresbilanz nennt energie-noe.at ausdrücklich 108,4 % für 2024, nicht 122 %. Ein Beleg für 122 % im Jahr 2025/26 war trotz gezielter Suche nicht auffindbar.

Was eine Quote über 100 % bedeutet

Übers Jahr gerechnet erzeugt Niederösterreich mehr erneuerbaren Strom, als im Land verbraucht wird — es ist im Jahresmittel Netto-Exporteur. Das heißt nicht, dass NÖ zu jedem Zeitpunkt autark wäre. In Flauten- und Dunkelphasen wird Strom aus dem Netz bezogen, der an anderen Tagen durch Überschuss ausgeglichen wird. Tagesmomentaufnahme und Jahresquote sind zwei verschiedene Kennzahlen und dürfen nicht gleichgesetzt werden.

C6

Dunkelflaute und der doppelte Kraftwerkspark

strittig

Es gibt eine Dunkelflaute im Winter von Dezember bis Februar, in der PV ausfällt und Wind schwankt. Ein doppelter Kraftwerkspark aus Gas und Import bleibe daher immer nötig.

Befund

Dunkelflaute ist ein realer Fachbegriff: Wind und PV decken an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen unter 10 % des Bedarfs. Die Saisonalität ist etwas breiter als behauptet — 2025 traten mehrtägige Dunkelflauten im Jänner, Februar, November und Dezember auf, die längste dauerte rund 89 Stunden im Februar.

Warum strittig

Die Schlussfolgerung ist der eigentliche Streitpunkt. Deutschland plant eine Gaskraftwerksreserve von 10 GW ab 2031. Das Wuppertal-Institut kommt dagegen zu dem Schluss, dass schwere Dunkelflauten nur alle paar Jahre auftreten und der Gasbedarf teils überzeichnet wird. Beide Seiten ziehen aus denselben Fakten unterschiedliche Schlüsse.

C7

Leistung 2 auf 7,2 MW, Volllaststunden 1.500 auf 3.000

teilweise richtig

Die Leistung pro Anlage ist von 2 MW auf 7,2 MW gestiegen, die Volllaststunden von 1.500 auf rund 3.000.

Befund

Die Leistungsentwicklung stimmt der Größenordnung nach: durchschnittliche Anlagenleistung 2005 bei 1,6 bis 2 MW, 2024 über 5 MW. 7,2 MW ist allerdings das aktuell größte Serienmodell, nicht der Durchschnitt.

Richtigstellung

Bei den Volllaststunden nennt die IG Windkraft für ein modernes 7-MW-Windrad ausdrücklich 2.600 Stunden, nicht 3.000. Die realen NÖ-Neubaudaten 2025 — 23 Anlagen, 152,8 MW, rund 400 GWh — ergeben rechnerisch etwa 2.617 Volllaststunden und decken sich damit.

Die 1.500 Volllaststunden für alte 2-MW-Anlagen ließen sich nicht direkt belegen, liegen aber in der üblichen Bandbreite.

C8

Für 12.000 GWh bräuchte man nur 600 Windräder

überwiegend richtig

Für das NÖ-Ziel 2035 von 12.000 GWh bräuchte man bei 7,2-MW-Technik nur etwa 600 Windräder — es gibt aber schon 840.

Befund

Das Ziel von 12.000 GWh bis 2035 ist belegt, das Zwischenziel liegt bei 8.000 GWh für 2030. Bestand: 830 Anlagen Ende 2025 mit rund 5.400 GWh. Die Nachrechnung mit 3.000 Volllaststunden ergibt 12.000.000 MWh geteilt durch 21.600 MWh, also rund 556 Anlagen — das passt zu „etwa 600“. Mit dem belegten Wert von 2.600 Volllaststunden ergeben sich dagegen rund 641 Anlagen.

Einschränkung

Realistische Zielgröße eher 600 bis 650. Die Rechnung vermischt außerdem ein hypothetisches Vollrepowering mit Spitzentechnik und den realen, heterogenen Bestand, der aktuell im Schnitt nur rund 2,8 MW pro Anlage hat. Als Repowering-Argument bleibt die Grundaussage plausibel, die Zahlen sind aber optimistisch gerundet.

C9

Vestas-Prognose 8–10 MW, China baut 14–15 MW onshore

teilweise richtig

Vestas prognostiziert bis 2035 eine Leistung von 8–10 MW pro Anlage. In China stehen bereits Onshore-Anlagen mit 14–15 MW.

Befund

Keine Vestas-Quelle mit einer expliziten 8-bis-10-MW-Onshore-Prognose bis 2035 war auffindbar. Das offizielle Onshore-Portfolio reicht bis 7,2 MW, ohne Ankündigung größerer Modelle. Gefunden wurde nur eine Marktanteilsprognose, keine Leistungsprognose.

Präzisierung China

Sany hat im Oktober 2024 mit der SI-270150 einen 15-MW-Onshore-Prototyp installiert. Seit September 2025 läuft in der Inneren Mongolei Chinas erster kommerzieller Onshore-Windpark mit 150 Anlagen zu je 10 MW. Die oft mitgenannten 14-MW-Turbinen von Envision und Mingyang sind dagegen Offshore-Anlagen.

C10

Repowering allein macht neue Standorte überflüssig

überwiegend falsch

Durch Repowering alter Anlagen könnte man ohne neue Standorte auskommen.

Befund

Repowering ist real, aber laut IG Windkraft ein vergleichsweise kleiner Hebel. Für den Ausbaupfad bis 2030 werden rund 17 TWh Zubau durch neue Standorte genannt, gegenüber nur rund 1 TWh zusätzlich durch Repowering.

Richtigstellung

Das Verhältnis liegt bei etwa 17 zu 1 zugunsten neuer Standorte. Ohne neue Standorte lassen sich die genannten Ausbauziele nicht erreichen. Als Argument gegen jeden weiteren Standort trägt Repowering also nicht.

C11

10 Anlagen, 261 m hoch, 7,8 MW

nicht prüfbar

Geplant sind 10 Windkraftanlagen im Gemeindegebiet, jeweils 261 m hoch, mit 7,8 MW Leistung.

Befund

Das Projekt steckt laut NÖN erst in der Phase einer unverbindlichen Projektidee. Öffentlich dokumentierte Angaben zu Anlagenzahl, Typ oder Leistung existieren nicht. Ein technischer Plausibilitätscheck ist trotzdem aufschlussreich: Eine Vestas V172-EnVentus mit 175 m Nabenhöhe und 86 m halbem Rotordurchmesser ergibt exakt 261 m Gesamthöhe. Deren Nennleistung beträgt aber 7,2 MW, nicht 7,8 MW.

Auffälligkeit

Die Höhenangabe passt exakt zu einem realen Modell, die Leistungsangabe zu keinem bekannten Serienmodell. Möglich sind eine Verwechslung, eine Rundung oder eine noch nicht öffentlich gelistete Variante.

C12

Bis zu 30 % Ertragsverlust durch Abschaltungen

strittig

Windkraftanlagen verlieren durch Abschaltungen — Eiswurf, Vögel, Fledermäuse, Schattenwurf, Lärm, Bundesheer-Flugmanöver — bis zu 30 % Stromertrag gegenüber einem guten Standort.

Befund

Einzelne Abschaltgründe verursachen laut Fachquellen typischerweise einstellige bis niedrige zweistellige Verluste: Fledermausschutz rund 2,5 bis 4 %, in Einzelfällen bis 14 %. Die gesetzlichen Zumutbarkeitsschwellen in Deutschland liegen bei 6 bis 8 % pro Jahr. Vogelkollisionsschutz ohne Antikollisionssystem kann an einem Extremstandort bis zu 28 % erreichen, mit System reduziert sich das auf rund 4 %. Eine Studie, die kumulativ 30 % für genau diese Kombination beziffert, war nicht auffindbar.

Zum Bundesheer

Das Radarproblem ist real und kann die Anlagenzahl an einem Standort drastisch reduzieren — im Kobernaußerwald von 18 auf 9 Anlagen. Das betrifft aber die Standortwahl, nicht den Ertrag pro Anlage.

Ob am Standort Eisgarn kumuliert 30 % erreicht würden, ist ohne standortspezifisches Gutachten nicht beurteilbar. Der Wert liegt am oberen Rand der Literatur.

C13

23 Warnblinkanlagen beim Windpark an der Wild

teilweise richtig

Bei Eiswurfgefahr müssen im 300-m-Umkreis jeder Anlage Warntafeln mit Gelblicht stehen. Beim Windpark an der Wild in Göpfritz wären das 23 Warnblinkanlagen.

Befund

Das Grundprinzip ist bestätigt: Bei Eiswurfgefahr besteht im 300-m-Radius Gefahr durch herabfallende Eisteile, an Zugangswegen müssen Warnschilder und blinkende gelbe Warnleuchten mit Zutrittsverbot installiert werden. Der Windpark an der Wild besteht aus 10 genehmigten Anlagen vom Typ Vestas V150 mit rund 4,2 MW. Die konkrete Zahl von 23 Warnblinkanlagen war in keiner zugänglichen Quelle auffindbar.

Die Zahl 23 könnte aus dem UVP-Bescheid stammen — etwa bei mehreren Zugangswegen pro Anlage — war mit öffentlichen Quellen aber nicht nachvollziehbar.

C14

Kann der Windatlas eine Standortmessung ersetzen?

nein

Ergänzende Prüfung zu C2: Der Abend argumentierte durchgehend mit Windatlas-Werten in 130 m Höhe. Trägt das für eine Anlage mit rund 175 m Nabenhöhe?

Der Windatlas ist ein Modell, kein Messnetz

windatlas.at wird von einem Konsortium um die Energiewerkstatt betrieben. Die Methodik verschränkt eine dynamische Modellierung mit einem geostatistischen Interpolationsverfahren bei 100 × 100 m Rasterauflösung. Reale Messdaten fließen nur zur Kalibrierung ein, nicht flächendeckend. Die angegebene Unsicherheit beträgt ±0,8 m/s. Weil die Leistungsdichte mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit geht, schlägt eine solche Abweichung überproportional durch.

Der Betreiber sagt es selbst

Im Disclaimer von windatlas.at steht, dass aus den Karteninhalten keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können und dass für konkrete Windenergieprojekte vor Ort mit einem ausreichend hohen Messmast über mindestens ein Jahr gemessen werden muss. Der Windatlas ersetzt also nach Aussage seiner eigenen Herausgeber keine Standortmessung — das ist keine Kritik von außen.

130 m ist nicht 175 m

Die gesetzliche Schwelle bezieht sich auf 130 m, die geplante Nabenhöhe liegt bei rund 175 m. Über die Höhenextrapolation ergibt sich beim Potenzgesetz mit einem Windscherungsexponenten von 0,28 für Wald ein Zuwachs der Windgeschwindigkeit von rund 8,7 % — und wegen der dritten Potenz eine um rund 28 % höhere Leistungsdichte. Mit dem logarithmischen Windprofil und einer Rauigkeitslänge von 0,8 m für Wald sind es rund 18,5 %. Über offenem Gelände wären es nur etwa 15 %.

Was das für die Eisgarner Werte bedeutet

Die vorgetragenen 145,98 / 168,21 / 160,56 W/m² liegen unter der Schwelle von 220 W/m². Rechnet man sie mit den obigen Faktoren auf 175 m hoch, ergeben sich grob 168 bis 216 W/m² — je nach Modell und Rauigkeit weiterhin unter 220, aber teils knapp. Die Aussage „totaler Ausschlussgrund“ ist damit nicht so eindeutig, wie sie vorgetragen wurde. Umgekehrt gilt: Ein Standort, der bei 130 m klar unter der Schwelle liegt, wird durch die Höhe allein nicht automatisch gut.

Was die Branche verlangt

Standard sind Messkampagnen nach IEC 61400-12-1 und MEASNET über mindestens zwölf Monate, per Messmast oder LiDAR. Finanzierende Banken verlangen bankfähige Ertragsgutachten und kalkulieren mit dem P90-Wert, also dem Ertrag, der mit 90 % Wahrscheinlichkeit erreicht wird — nicht mit Windatlas-Zahlen.

Offen blieb, ob das Land NÖ die 220 W/m² bei der Zonierung selbst über den Windatlas feststellt oder über ein Gutachten. Der Gesetzestext nennt nur den Schwellenwert, nicht die Nachweismethode. Das maßgebliche Dokument des Sektoralen Raumordnungsprogramms lag nur als bildbasiertes PDF vor und war nicht auswertbar.

D
12 Aussagen

Infraschall und Gesundheit

Physik und Messbarkeit von Infraschall sind unstrittig und im Vortrag korrekt dargestellt. Der eigentliche Streitpunkt ist die gesundheitliche Wirkung unterhalb der Hörschwelle — dort weicht die Darstellung an mehreren Stellen von der zitierten Literatur ab.

D1

Infraschall entsteht durch die Blattpassage am Turm

bestätigt

Windkraftanlagen erzeugen Infraschall unter 20 Hertz durch den Druckimpuls bei jeder Rotorblatt-Passage am Turm, daher der pulsierende Charakter.

Befund

Physikalisch korrekt und unstrittig. Jede Blattpassage komprimiert und entspannt die Luft kurzzeitig und erzeugt so die Blattfolgefrequenz — ein gepulstes, kein gleichförmiges Signal. Das wird von Befürwortern wie Kritikern gleichermaßen anerkannt.

D2

Wellenlänge bis 300 m, Dämmwände helfen nicht

überwiegend richtig

Infraschall hat eine Wellenlänge bis zu 300 m, Schalldämmwände helfen nicht, er kann in Gebäude eindringen und sich durch Reflexion aufschaukeln — unter Umständen ist er innen stärker als draußen.

Befund

Bei 1 Hz beträgt die Wellenlänge in Luft rund 343 m, bei 20 Hz rund 17 m. „Bis zu 300 m“ ist also eine passende Rundung für sehr tiefe Anteile. Eine wirksame Dämmung müsste etwa ein Viertel der Wellenlänge dick sein, also mehrere Meter — unrealistisch. Resonanzeffekte in Räumen sind physikalisch plausibel und dokumentiert.

Einschränkung

Eine Verstärkung im Innenraum gegenüber außen ist unter bestimmten geometrischen Bedingungen möglich, aber kein Regelfall. Die Aussage wird meist aus allgemeiner Akustiktheorie abgeleitet, nicht aus Feldmessungen an Windparks.

D3

Der A-Filter blendet Infraschall aus, es gibt keine Grenzwerte

überwiegend richtig

Übliche Lärmmessungen verwenden den A-Filter, der Infraschall gezielt herausfiltert. In Gutachten werde Infraschall daher in der Regel gar nicht erwähnt, nicht behandelt, nicht gemessen. Es gebe keine Normen und keine Grenzwerte.

Befund

Der A-Filter dämpft tiefe Frequenzen stark und ist für die Infraschallbewertung ungeeignet — das ist Fachkonsens. Das deutsche Umweltbundesamt bestätigte 2017 ausdrücklich das Fehlen von Grenzwerten und einer gesicherten wissenschaftlichen Grundlage zur Wirkungsbeurteilung.

Einschränkung

Die pauschale Aussage, Infraschall werde „gar nicht“ behandelt, ist überzogen. In Genehmigungsgutachten wird er zunehmend zumindest thematisiert, oft mit dem Hinweis, er liege unter der Wahrnehmungsschwelle. Eine eigene grenzwertgestützte Messung fehlt aber meist.

Dies ist der Punkt mit dem größten Konsens zwischen beiden Lagern: Rechtsverbindliche Infraschall-Grenzwerte gibt es in Deutschland und Österreich tatsächlich nicht.

D4

1.200 m stammt aus der Zeit von 120–130 m hohen Anlagen

teilweise richtig

Die Abstandsempfehlung von 1.200 m stamme aus einer Zeit, als Anlagen 120–130 m hoch waren. Jetzt sind sie 260–280 m hoch.

Befund

Die 1.200-m-Regel gilt in Niederösterreich seit dem Sektoralen Raumordnungsprogramm von Juni 2014. Die Kernaussage stimmt also: Der Abstand ist alt, die Anlagen sind seither deutlich gewachsen.

Präzisierung

2014 waren Anlagen in Österreich bereits eher bei Gesamthöhen um 150 bis 200 m, nicht bei 120 bis 130 m. Die Ausgangsangabe ist zu niedrig angesetzt, was den Kontrast größer erscheinen lässt, als er ist.

D5

Schwedische Studie vom Jänner 2026: Infraschall bis 5–10 km

falsch in den Details

Eine schwedische Studie, publiziert im Jänner 2026, habe mit neuartigen Messgeräten nachgewiesen, dass Windkraft-Infraschall bis in 5 bis 10 km Entfernung messbar ist.

Befund

Die Studie existiert tatsächlich: Mattsson, Eriksson, Persson, Chilo und Tatar von den Universitäten Uppsala und Gävle, „Efficient finite difference modeling of infrasound propagation in realistic 3D domains: Validation with wind turbine measurements“, Applied Acoustics Band 243, Artikel 111156. Online erschienen im November 2025, Heftdatum 5. Februar 2026.

Richtigstellung

Drei Abweichungen: Es ist Februar 2026, nicht Jänner. Es ist primär eine Simulationsstudie zu einem neuen Rechenmodell, validiert mit vorhandenen kalibrierten Tieffrequenzmikrofonen — keine neuartigen Messgeräte. Und die Messdistanzen lagen bei rund 0,5 bis 2 km, nicht bei 5 bis 10 km. Die Autoren betonen ausdrücklich, dass es sich um eine rein akustische und keine Gesundheitsstudie handelt.

Erstautor Mattsson empfiehlt in Interviews persönlich einen Vorsorgeabstand von 5 km. Das ist eine Meinungsäußerung, kein Studienergebnis zur Reichweite. Windkraftkritische Blogs nennen teils noch höhere, unbelegte Reichweiten von über 50 km.

D6

Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen Infraschall und Schlafstörung

strittig

Eine Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen Infraschall und Belästigung beziehungsweise Schlafstörung sei nachgewiesen.

Befund

Eine robuste Dosis-Wirkungs-Beziehung ist gut belegt zwischen hörbarem Windkraftlärm in dB(A) und allgemeiner Belästigung. Für Infraschall unterhalb der Hörschwelle gibt es diese gesicherte Kurve nicht. WHO (2018) und eine Forschungsstandsanalyse im Auftrag des Umweltbundesamts von 2024 stellen ausdrücklich einen Mangel an konsistenter Evidenz fest.

Der Kern des Problems

Hier liegt vermutlich eine Vermengung vor: Was für hörbaren Windkraftlärm gilt, wird auf Infraschall im engeren Sinn übertragen. Das ist der zentrale Streitpunkt der gesamten Debatte.

D7

Die Hirnrinde wird aktiviert, ohne dass man etwas hört

überwiegend richtig

Die Hirnrinde werde durch Infraschall aktiviert, obwohl kein Ton bewusst gehört wird.

Befund

Es gibt tatsächlich fMRT-Studien, die bei Infraschallexposition Aktivierungen in Hirnregionen zeigen, auch bei fehlender bewusster Wahrnehmung. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass die Formulierung „jenseits der Hörschwelle“ auf diese Experimente nicht exakt zutrifft.

Wichtige Einschränkung

Eine neuronale Aktivierung ist kein Beweis für eine gesundheitsschädliche Wirkung. Zwischen dem Befund und seiner Interpretation liegt der eigentliche Streit.

D8

29 % erhöhtes Risiko, mehr Schlafmittel und Antidepressiva

teilweise richtig

Nach mehr als 5 Jahren Exposition: 29 % erhöhtes Risiko, statistisch nicht signifikant wegen kleiner Stichprobe. Erhöhter Schlafmittel- und Antidepressiva-Konsum bei langzeitexponierten Anrainern sei statistisch signifikant.

Befund

Die konkrete 29-Prozent-Zahl ließ sich keiner Studie zuordnen, auch nicht über den Bericht des deutschen Bundestags-Wissenschaftsdienstes. Sie wurde bewusst nicht durch eine plausibel klingende Ersatzangabe ersetzt.

Der Medikamenten-Befund ist zuordenbar

Poulsen und Kollegen, 2019, Environmental Health Perspectives, dänische Nationalkohorte mit rund 584.000 Personen: Bei einem Fünfjahresmittel des Windturbinenlärms ab 42 dB ergab sich eine Hazard Ratio von 1,14 für Schlafmittel (Konfidenzintervall 0,98–1,33, nicht signifikant) und 1,17 für Antidepressiva (1,01–1,35, signifikant). Bei über 65-Jährigen deutlich stärker.

Entscheidende Einschränkung

Diese Studien betreffen hörbaren Windturbinenlärm in dB, nicht Infraschall unter 20 Hz. Das Muster „Schlafmittel nicht signifikant, Antidepressiva signifikant“ passt strukturell zur Aussage — die 29 % bleiben ungeklärt.

D9

Anrainer berichten von Schlafstörungen und Kopfschmerzen

strittig

Anrainer berichten von Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Problemen, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche und Unruhe.

Befund

Dass solche Symptome berichtet werden, ist gut dokumentiert und unstrittig. Strittig ist die Ursache. Die aktuell umfangreichste Untersuchung der Universität Augsburg vom Juni 2026 mit über 120.000 US-Haushalten über den Zeitraum 2011 bis 2023 findet keinen statistischen Zusammenhang zwischen Windkraftnähe und diesen Symptomen oder dem Medikamentenkauf.

Erklärungsansätze

Die wissenschaftliche Mehrheitsmeinung sieht neben der subjektiven Lärmbelästigung psychologische Mechanismen als wesentlichen Faktor, insbesondere den Nocebo-Effekt und die Einstellung zur Anlage.

Die Symptombeschreibung selbst ist zutreffend. Die implizite Zuschreibung an den Infraschall ist wissenschaftlich nicht gesichert.

D10

Hutter und Moshammer kommen zu anderen Schlüssen

bestätigt

Prof. Hutter und Dr. Moshammer von der MedUni Wien kämen zu anderen Schlüssen als Prof. Maier. (Einwand des BLOCH3-Vertreters, von Maier bestätigt.)

Befund

Beide Umweltmediziner vertreten öffentlich die Position, dass Infraschall von Windkraftanlagen die Wahrnehmungsschwelle in der Regel nicht überschreitet und nach aktuellem Forschungsstand kein belegter direkter Gesundheitsschaden daraus folgt. Moshammer verweist auf eine dänische Bevölkerungsstudie ohne belegbaren Zusammenhang zwischen Windparklärm und Herzinfarkt, Schlaganfall oder Stoffwechselerkrankungen. Erhöhte Schlafstörungen korrelierten dort eher mit einer kritischen Einstellung der Anrainer als mit dem Schall selbst.

Wichtiger Kontext für beide Seiten: Diese Stellungnahmen erfolgten im Rahmen einer Pressekonferenz der IG Windkraft, also des Branchenverbands. Das macht die fachliche Position nicht automatisch falsch, gehört aber dazu — ebenso wie der Hinweis, dass Prof. Maier selbst Auftraggeber einer windkraftkritischen Studie war (siehe F12).

D11

Das Vorsorgeprinzip verlangt den Ausschluss von Schäden

teilweise richtig

Das EU-Vorsorgeprinzip verlange, dass ein Gesundheitsschaden ausgeschlossen werden muss, nicht dass er nachgewiesen wird.

Befund

Der Kerngedanke trifft zu: Das Vorsorgeprinzip erlaubt Schutzmaßnahmen bereits bei wissenschaftlich nicht abschließend geklärtem, aber plausiblem Risiko. Die Beweislast kann sich umkehren, sodass Hersteller oder Betreiber die Unbedenklichkeit zeigen müssen.

Einschränkung

Die zugespitzte Formulierung „muss ausgeschlossen werden“ geht über die Rechtslage hinaus. Das Prinzip ist in Art. 191 AEUV nicht abschließend definiert, gilt primär im Umweltrecht und setzt eine objektive wissenschaftliche Risikobewertung voraus. Es begründet keine pauschale Pflicht zum Nullrisiko, sondern wird fallweise und verhältnismäßig angewendet.

D12

Vergleich mit Röntgen-, UV-Strahlen und Radioaktivität

richtig, aber kein Beweis

Röntgenstrahlen, UV-Strahlen und Radioaktivität spürt man auch nicht, sie können aber schaden.

Befund

Sachlich korrekt: Der Mensch hat keine körpereigenen Sensoren für ionisierende Strahlung, und beide Strahlungsarten können nachweislich schaden.

Warum der Vergleich hinkt

Für Röntgen-, UV- und Radioaktivitätsschäden existieren seit Jahrzehnten quantifizierte Dosis-Wirkungs-Modelle und ein anerkannter Wirkmechanismus über Ionisation und Molekülschäden. Genau das fehlt für Windkraft-Infraschall bislang. „Man spürt es nicht, aber es kann schaden“ ist als Logikfigur zulässig, beweist für sich genommen aber nichts über die tatsächliche Schädlichkeit.

D13

Windkraft beeinträchtigt die Atmung von Vorerkrankten

Publikumkeine Forschung

Eine Zuhörerin mit einer Vorerkrankung berichtete von einem Selbstversuch: Sie sei unter Windrädern gestanden und habe dabei weniger Luft bekommen.

Befund

Es gibt keine Studie, die Lungenfunktion oder Atemwegssymptome bei bereits lungenkranken Menschen unter Windkraft-Exposition direkt misst — weder per Spirometrie noch unter kontrollierter Exposition. Die vorhandene Evidenz betrifft die Allgemeinbevölkerung: Ein systematischer Review von Schmidt und Klokker (2014) fand bei Windkraftlärm bis 46 dB keinen signifikanten Anstieg von selbstberichteter COPD, Bronchitis oder Emphysem. Der Update-Review von 2021 führt Atemwegserkrankungen gar nicht mehr als eigenen Endpunkt.

Einordnung

Für die Subgruppe „Menschen mit diagnostizierter Lungenerkrankung“ existiert schlicht keine Forschung — weder bestätigend noch widerlegend. Ein indirekter Mechanismus ist physiologisch plausibel, weil Stress und Angst bei Asthma und COPD eine Bronchokonstriktion auslösen können. Das ist aber aus der allgemeinen Stressphysiologie abgeleitet und keine windkraftspezifische Evidenz. Ein Einzelerlebnis beweist nichts — es widerlegt aber auch nichts.

D14

Begleitpersonen bekamen unter den Windrädern Kopfschmerzen

Publikumstrittig

Ihre Begleiter hätten beim selben Selbstversuch Kopfschmerzen bekommen.

Befund

Epidemiologische Studien zur dauerhaften Wohnexposition finden überwiegend keine signifikante Verbindung zwischen Windkraftlärm und Kopfschmerzen. Gleichzeitig berichten Fallserien und Anwohnerbefragungen Kopfschmerzen häufig. Die einzige experimentelle Forschung zur akuten Exposition stammt von Crichton und Kollegen: Probanden erhielten vorab negative oder neutrale Informationen über Infraschall und wurden dann echtem Infraschall oder einer Schein-Bedingung ohne jeden Ton ausgesetzt. Die Symptome — darunter Kopfschmerz — folgten der Erwartungshaltung, unabhängig davon, ob real Infraschall anlag.

Was das heißt und was nicht

Nocebo bedeutet nicht „eingebildet“. Die Beschwerden werden real erlebt. Der Befund erklärt aber, warum auch gesunde Begleitpersonen Kopfschmerzen bekommen können, ohne dass eine physikalische Wirkung der Anlage angenommen werden muss. Das Erleben wird nicht bestritten — nur die Ursachenzuschreibung ist durch die vorliegende Forschung nicht gedeckt.

Kritik an diesem Studienstrang: kleine Stichproben, Laborsetting statt realer Windpark, keine Langzeitexposition. Das schränkt die Übertragbarkeit ein, ändert aber nichts am Kernbefund, dass Erwartung Symptome erzeugen kann.

D15

Vulnerable Gruppen werden nicht untersucht

Publikumüberwiegend richtig

Ihre Forderung: Es brauche eine Prüfung der Auswirkungen auf vorerkrankte Personen.

Befund

Die Forderung trifft eine reale Lücke, die auch die WHO einräumt. Die WHO stufte die Evidenzqualität für Windkraftlärm bei praktisch allen Endpunkten als „niedrig“ ein und gab für nächtlichen Lärm keine eigene Empfehlung ab, weil die Evidenz nicht ausreichte. Eine Subgruppenanalyse für Lungenkranke, Herzkranke oder Kinder unter Windkraft-Exposition fand sich in keinem der gesichteten Reviews.

In der Genehmigungspraxis

Verfahren arbeiten mit populationsbezogenen Grenzwerten, nicht mit individualisierter Prüfung. Eine Einzelfallprüfung von Anwohnern mit spezifischen Vorerkrankungen ist nicht vorgesehen. Die WHO benennt Kinder, ältere und chronisch kranke Menschen zwar ausdrücklich als vulnerable Gruppen und kalibriert ihre Zielwerte so, dass diese mit abgedeckt sein sollen — windkraftspezifisch ist das aber nicht mit eigener Evidenz unterlegt.

Das ist die inhaltlich stärkste Wortmeldung des Abends aus dem Publikum: Der Selbstversuch beweist methodisch nichts, die daraus abgeleitete Forderung ist aber sachlich begründet und unabhängig davon berechtigt.

E
8 Aussagen

Mikroplastik und PFAS

Der Zwischenruf aus dem Publikum hatte recht. Die 62-kg-Zahl geht auf eine reale, aber nicht begutachtete Quelle zurück, die von mehreren Instituten und Faktencheck-Redaktionen als um den Faktor 20 bis 250 zu hoch widerlegt wurde.

E1

Rotorblätter mit Epoxidharz, Bisphenol A und PFAS beschichtet

teilweise richtig

Rotorblätter und Gondeln sind beschichtet mit Epoxidharz, das Bisphenol A enthält, sowie mit PFAS, den Ewigkeitschemikalien.

Befund

Epoxidharz mit BPA als Baustein ist tatsächlich das Standard-Matrixmaterial vieler Rotorblätter — das ist aber der innere Werkstoff, nicht die Beschichtung. Die äußere Oberflächenbeschichtung besteht heute meist aus Polyurethan, in dem laut Energie-Atlas Bayern kein BPA mehr verwendet wird. PFAS kommen tatsächlich vor, aber vor allem in Kabelisolierungen, Schmierstoffen und Dichtungen von Schaltanlagen, weniger in der Blattbeschichtung. PFAS-freie Alternativen für Blattbeschichtungen sind bereits verfügbar.

Präzisierung

Die Formulierung „beschichtet mit Epoxidharz, das BPA enthält“ vermengt Matrixwerkstoff und Oberflächenlack. Das ist ein häufiger Ungenauigkeitspunkt in dieser Debatte.

E2

Beides ist laut WHO gesundheitsgefährdend

teilweise richtig

Bisphenol A und PFAS sind laut WHO gesundheitsgefährdend.

Befund

Für PFAS stimmt der WHO-Bezug: Die IARC, die Krebsforschungsagentur der WHO, stufte PFOA im November 2023 als krebserregend beim Menschen ein (Gruppe 1) und PFOS als möglicherweise krebserregend (Gruppe 2B).

Richtigstellung für BPA

Für Bisphenol A gibt es keine WHO- oder IARC-Karzinogenitätseinstufung. Die maßgeblichen Einstufungen als endokriner Disruptor und reproduktionstoxisch der Kategorie 1B stammen von ECHA und EFSA, also EU-Behörden. Die pauschale Zuschreibung „laut WHO“ ist für BPA ungenau.

E3

62 kg Abrieb pro Jahr und Anlage, Quelle „The Turbine Group“

falsch

Der Rotorblatt-Abrieb beträgt bis zu ca. 62 kg pro Jahr und Anlage. Quelle: „The Turbine Group“, 2021.

Befund

Die Quelle existiert tatsächlich. Eine Gruppe norwegischer Autoren um Asbjørn Solberg veröffentlichte im Juli 2021 den Bericht „Leading Edge erosion and pollution from wind turbine blades“ mit der Zahl von bis zu 62,5 kg Mikroplastik und BPA pro Anlage und Jahr. Der Bericht ist nicht peer-reviewed.

Warum die Zahl widerlegt ist

Die Gruppe rechnete unbeschichtete, zentimetergroße Laborproben aus einer Studie der University of Strathclyde auf ganze Rotorblätter hoch, übertrug die Erosionsrate der Vorderkante fälschlich auf das gesamte Blatt und vervielfachte Niederschlagswerte unrealistisch. Die TU Roskilde, TNO und der Windparkbetreiber Viking Energy verwarfen die Zahl als um das 100- bis 250-fache überschätzt.

Belegte Werte

Seriöse Schätzungen liegen bei rund 0,03 bis 3,4 kg pro Anlage und Jahr: TU Roskilde 2024 nennt 30 bis 540 Gramm gesamt pro Jahr, eine peer-reviewte TNO-Studie von 2025 nennt 240 Gramm für eine moderne Offshore-Anlage, der Bundesverband Windenergie einen Mittelwert von rund 2,7 kg, ein Worst-Case-Wert liegt bei 3,38 kg. Vestas selbst nennt rund 50 Gramm pro Blatt und Jahr.

E4

Einwand aus dem Publikum: zehn Studien nennen 2 bis 3 kg

Publikumüberwiegend richtig

Ein Zuhörer hatte während der Veranstaltung recherchiert und zehn Studien gefunden, die von 2 bis 3 kg Abrieb pro Jahr und Anlage ausgehen.

Befund

Die Größenordnung liegt deutlich näher an der Fachliteratur als die 62-kg-Zahl. Mehrere unabhängige Quellen nennen Werte im niedrigen Kilogramm- bis Grammbereich: Bundesverband Windenergie rund 2,7 kg im Mittel, Key Wind Energy 3,38 kg als Worst Case, Deutsche Windtechnik 2,1 kg, TU Roskilde 30 bis 540 Gramm, TNO 240 Gramm.

Einschränkung

Die konkrete Zahl von zehn Studien ließ sich nicht bestätigen. Die tatsächliche Spannweite ist zudem breiter als 2 bis 3 kg, sie reicht von unter einem Kilogramm bis gut drei Kilogramm.

E5

12,4 Tonnen bei 10 Anlagen über 20 Jahre

falsche Grundlage

Bei 10 Anlagen über 20 Jahre wären das 12,4 Tonnen Abrieb.

Befund

Die Rechnung selbst stimmt: 10 mal 62 kg mal 20 Jahre ergibt 12.400 kg. Da die Eingangszahl widerlegt ist (siehe E3), ist das Ergebnis jedoch irreführend.

Mit belegten Werten

Mit dem BWE-Mittelwert von 2,7 kg pro Jahr ergibt dieselbe Rechnung rund 0,54 Tonnen statt 12,4 Tonnen — etwa ein Dreiundzwanzigstel.

E6

Je größer und älter die Blätter, desto mehr Abrieb

nicht prüfbar

Je größer und älter die Rotorblätter, desto mehr Abrieb.

Befund

Der Zusammenhang ist physikalisch plausibel: Größere Rotorblätter haben höhere Blattspitzengeschwindigkeiten, was Erosion begünstigt, und Erosion akkumuliert über die Betriebsdauer. Mehrere Fachquellen bestätigen diesen qualitativen Trend. Belastbare quantitative Studien, die Blattgröße und Alter systematisch mit Abriebmengen korrelieren, waren jedoch nicht auffindbar — die Quellen selbst betonen den Mangel an systematischen Langzeituntersuchungen.

Nicht berücksichtigt

Regelmäßige Wartung, insbesondere die Erneuerung des Vorderkantenschutzes, kann den Alterseffekt stark abschwächen.

E7

PFAS im Waldboden bei Windparks, Rheinland-Pfalz 2025

nicht auffindbar

In Rheinland-Pfalz hätten Laboruntersuchungen 2025 PFAS-Kontamination im Waldboden nahe Windparks nachgewiesen.

Befund

Eine solche Untersuchung mit ausdrücklichem Windpark-Bezug war trotz gezielter Suche nicht auffindbar. Die bekannte einschlägige Untersuchung ist die PFAS-Messung in Wildschweinlebern des Landesuntersuchungsamts, veröffentlicht am 5. August 2024, nicht 2025 (siehe E8). Rheinland-Pfalz beprobt seit rund 2023 forstliche Bodendauerbeobachtungsflächen routinemäßig auf PFAS, aber ohne öffentlich dokumentierten Windpark-Bezug.

Einordnung

Eine Landtags-Anfrage vom August 2024 fragte die Landesregierung ausdrücklich, ob ein Zusammenhang zwischen Energiewende und PFAS-Belastung bestehe. Dass diese Frage gestellt wurde, deutet darauf hin, dass ein ursächlicher Zusammenhang damals gerade nicht als gesichert galt.

E8

PFAS in Wildschweinlebern, Verzehrempfehlung

Befund ja, Ursache nein

In Wildschweinlebern aus dem Gebiet seien erhöhte PFAS-Werte festgestellt worden. Die Gesundheitsagentur empfehle, diese nicht mehr zu essen.

Befund

Der Kernfakt stimmt. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz meldete am 5. August 2024, dass alle 30 untersuchten Wildschweinleber-Proben den EU-Grenzwert von 50 µg/kg deutlich überschritten, mit Werten zwischen 98 und 738 µg/kg bei einem Mittelwert von 310 µg/kg. Das Amt rät ausdrücklich vom Verzehr der Leber ab und untersagt Verkauf und Verarbeitung. Das Fleisch selbst war unauffällig.

Richtigstellung zur Ursache

Die Behörde nennt als Ursache „allgemeine Umweltbelastung“, nicht Windkraftanlagen. Eine Modellrechnung stuft Windkraft-Abrieb als PFAS-Quelle als marginal ein: rechnerisch rund 1.395 Tonnen Mikroplastik pro Jahr bundesweit durch Windkraft gegenüber 102.090 Tonnen durch Reifenabrieb. Zudem sind PFAS in Blattlacken meist fest im Kunststoff gebunden. Das Jahr ist 2024, nicht 2025.

F
16 Aussagen

Wirtschaft und Tourismus

Die Rechenkette ist arithmetisch sauber, steht aber auf einer nicht offengelegten Annahme. Zwei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit: der Mechanismus des Einspeisepreises und die Herkunft der Tourismusstudie.

F1

Jahresumsatz pro Windrad 1.955.520 €

nachvollziehbar mit Vorbehalt

Jahresumsatz pro Windrad: 1.955.520 €.

Nachrechnung

Mit den genannten Eckdaten — 7,2 MW mal 3.000 Volllaststunden mal 9,89 ct/kWh — ergäben sich 2.136.240 €, nicht 1.955.520 €. Damit die genannte Zahl herauskommt, müssten rund 2.746 Volllaststunden angenommen worden sein: 1.955.520 € geteilt durch 0,0989 €/kWh ergibt 19.773 MWh, geteilt durch 7,2 MW ergibt 2.746 Stunden.

Bewertung

2.746 Volllaststunden sind für eine moderne 7,2-MW-Anlage an einem Waldviertler Kuppenstandort plausibel. Die Annahme wird in der Präsentation aber nicht offengelegt, sodass die Zahl aus den genannten Eckdaten allein nicht ableitbar ist.

F2

Cashflow vor Finanzierung 1.605.520 €

rechnerisch korrekt

Cashflow vor Finanzierung und Steuern: 1.605.520 €. Betriebskosten geschätzt 350.000 € pro Jahr.

Nachrechnung

1.955.520 € minus 350.000 € ergibt exakt 1.605.520 €. Die Subtraktion stimmt.

Zu den Betriebskosten

Ob 350.000 € pro Jahr realistisch sind, lässt sich ohne Herstellerangaben zu Wartung, Pacht, Versicherung und Netzentgelten nicht unabhängig prüfen. Die Größenordnung liegt im branchenüblichen Bereich von grob 1,5 bis 2 % der Investitionskosten plus Pacht.

F3

Finanzierung 727.000 € bei 4 % und 10 Mio. € Investition

plausibel

Finanzierungskosten bei 4 % Zinssatz und voller Fremdfinanzierung: 727.000 € pro Jahr. Investitionskosten rund 10 Mio. € pro Anlage.

Nachrechnung

Eine Annuität über 20 Jahre auf 10 Mio. € bei 4 % ergibt rund 735.900 € pro Jahr, über 21 Jahre rund 712.700 €. Der genannte Wert von 727.000 € liegt exakt in diesem Korridor und entspricht rund 20,3 Jahren Laufzeit. Auch ein lineares Tilgungsmodell landet in ähnlicher Größenordnung.

Bewertung

Intern konsistent mit gängigen Finanzierungsannahmen. 10 Mio. € für 7,2 MW entsprechen rund 1,39 Mio. € pro MW und liegen im aktuell üblichen Rahmen für Onshore-Großanlagen — anlagenspezifisch für Eisgarn ließ sich das aber nicht verifizieren.

F4

Verbleibender Cashflow 878.520 €

rechnerisch korrekt

Verbleibender Cashflow: 878.520 € pro Jahr.

Nachrechnung

1.605.520 € minus 727.000 € ergibt exakt 878.520 €. Die gesamte Kette von F1 bis F4 ist arithmetisch konsistent, sofern man die nicht offengelegte Volllaststunden-Annahme aus F1 akzeptiert.

F5

Garantierter Einspeisepreis von 9,89 Cent nach EAG

Mechanismus falsch

Garantierter Einspeisepreis nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: rund 9,89 Cent pro kWh.

Befund

Es gibt keinen garantierten fixen Einspeisepreis. Das EAG arbeitet mit einer gleitenden Marktprämie: Der Erzeuger vermarktet den Strom selbst am Markt und erhält zusätzlich die Differenz zwischen einem in einer Ausschreibung ermittelten anzulegenden Wert und dem monatlich neu berechneten Referenzmarktwert. Steigt der Marktpreis über den anzulegenden Wert, kehrt sich die Prämie tendenziell um.

Richtigstellung

Korrekt wäre „gleitende Marktprämie mit Ausschreibungs-Höchstpreis“. Der Höchstpreis ist zudem gedeckelt: Laut EAG-Marktprämienverordnung in der Fassung vom 19. Jänner 2026 beträgt er für die Ausschreibungsjahre 2026/2027 9,92 Cent/kWh am Normstandort. Er wird pro Anlage über einen Korrekturfaktor angepasst, der von Standorthöhe und tatsächlichem Ertrag abhängt. Die genannten 9,89 Cent liegen sehr nah daran und stammen vermutlich aus einer früheren Fassung — als Zahl also plausibel, als Beschreibung aber nicht.

Praktische Folge: Der Betreiber trägt ein Marktpreisrisiko, das in der vorgetragenen Rechnung nicht abgebildet ist. Bei hohen Marktpreisen fällt die Förderung weg, bei niedrigen greift sie.

F6

20.000 € Standort plus 10.000 € Überstreichung

nicht prüfbar

Grundeigentümer bekommen 20.000 € pro Jahr und Windrad auf ihrem Grundstück und 10.000 € für das Überstreichen durch Rotorblätter, jeweils anteilig.

Befund

Konkrete Pachtsummen für das Eisgarn-Projekt sind nicht öffentlich einsehbar, solche Verträge sind in der Regel vertraulich. Als Branchen-Richtwert nennt die Landwirtschaftskammer NÖ für Anlagen der 5- bis 7-MW-Klasse durchschnittlich rund 25.000 € pro Standort und Jahr, bei Anlagen unter 5 MW rund 15.000 bis 20.000 €.

Bewertung

Die genannten 30.000 € gesamt liegen leicht über dem Richtwert, aber in plausibler Größenordnung. Die getrennte Aufteilung in Standortfläche und Rotorüberstreichung entspricht dem üblichen gestaffelten Modell.

F7

Einmalig 1.000 € für die Vertragsunterschrift

nicht prüfbar

Für die Unterschrift unter einen Grundnutzungs- und Dienstbarkeitsvertrag gab es einmalig 1.000 €.

Befund

Solche Optionsentgelte für Vorverträge sind in der Branche üblich. Die Landwirtschaftskammer NÖ erwähnt sie ausdrücklich für die oft fünf- bis fünfzehnjährige Wartezeit vor Projektstart, nennt aber keine Beträge. Die konkrete Summe für Eisgarn ist öffentlich nicht auffindbar.

F8

Gemeinde bekommt 35.000 bis 50.000 € pro Windrad

nicht prüfbar

Die Gemeinde bekommt geschätzt 35.000 bis 50.000 € pro Jahr und Windrad.

Befund

Konkrete Zahlen für Eisgarn gibt es nicht. Wichtig für die Einordnung: Anders als in Deutschland, wo § 6 EEG eine verpflichtende Abgabe von 0,2 ct/kWh an Standortgemeinden vorsieht (rund 20.000 € pro Jahr und Anlage), gibt es in Österreich keine gesetzliche Pflichtabgabe. Zahlungen laufen über freiwillige Standortgemeinde-Vereinbarungen, Kommunalsteuer und Grundsteuer.

Bewertung

Die genannten Beträge liegen über dem deutschen Pflichtsatz. Angesichts freiwilliger Verhandlungsspielräume ist das plausibel, aber nicht belegt — und weil freiwillig, auch nicht garantiert.

F9

Nur 9,11 % bleiben in der Region

intern widersprüchlich

Nur 9,11 % des Cashflows, rund 80.000 € pro Jahr, bleiben in der Region. 90,89 %, rund 798.520 €, fließen an den Betreiber ab. Über 20 Jahre: 1,6 Mio. € für die Gemeinde, 16 Mio. € für BLOCH3.

Nachrechnung

Die Prozentrechnung stimmt: 80.000 € von 878.520 € sind 9,11 %; die Differenz beträgt 798.520 €; über 20 Jahre ergeben sich 1,6 Mio. € beziehungsweise rund 15,97 Mio. €.

Der Widerspruch

Die 80.000 €, die „in der Region bleiben“, passen nicht zu F8, wo die Gemeinde allein 35.000 bis 50.000 € bekommt. Auf 80.000 € kommt man nur, wenn man Gemeinde- und Grundeigentümerzahlungen zusammenzählt, also etwa 42.500 € plus 30.000 €. Die Präsentation spricht aber ausdrücklich von „1,6 Mio. € für die Gemeinde“ über 20 Jahre — die Gemeinde allein käme auf 700.000 bis 1.000.000 €. Entweder wurden Gemeinde und Grundeigentümer als „Region“ zusammengefasst und fälschlich nur als Gemeinde benannt, oder es liegt ein Fehler in der Präsentation vor.

Die Kernaussage — der größte Teil des Ertrags fließt ab — bleibt von diesem Widerspruch unberührt. Die Zuordnung, wer genau wie viel bekommt, ist aber nicht sauber.

F10

Eisgarn als Konsolidierungsgemeinde, 400.000 € Bedarfszuweisungen

teilweise richtig

Eisgarn ist eine Konsolidierungsgemeinde, kann sich nicht selbst finanzieren und braucht rund 400.000 € pro Jahr an Bedarfszuweisungen.

Befund zum Status

In Niederösterreich sind aktuell 212 von rund 530 Gemeinden Konsolidierungsgemeinden, also rund 40 % — darunter auch St. Pölten. Sie stehen unter Finanzaufsicht des Landes: Wenn laufende Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken oder Rücklagen aufgebraucht sind, müssen sie ein mit dem Land abgestimmtes Fünfjahres-Sanierungskonzept vorlegen. Eine verschärfte Stufe sind die 26 Sanierungsgemeinden.

Nicht prüfbar

Ob Eisgarn konkret zu den 212 zählt und die genannten 400.000 € erhält, ließ sich in keiner öffentlichen Quelle bestätigen oder widerlegen. Dazu wäre der Rechnungsabschluss der Gemeinde nötig, der online nicht auffindbar war.

Einordnung

Der Status ist keine Ausnahme, sondern trifft auf vier von zehn NÖ-Gemeinden zu. Das relativiert das Argument, Windkraft sei für Eisgarn deshalb ein besonderer Sonderfall.

F11

65 % der Gäste kommen wegen Natur und Landschaft

überwiegend richtig

65 % der Gäste kommen ins Waldviertel wegen Natur und Landschaft.

Befund

Die belastbarste Primärquelle, der Tourismus-Monitor Austria der Österreich Werbung, zeigt für Niederösterreich-Gäste „Natur und Landschaft“ als mit Abstand häufigstes Hauptreisemotiv mit 59 % bei einer Stichprobe von 58.716 Befragten. Im breiteren Destinationsvergleich sind es 47 %. Andere, nicht primärquellenbelegte Angaben nennen für das Waldviertel Werte um 70 %.

Bewertung

Die 65 % liegen zwischen diesen Werten und sind der Größenordnung nach plausibel, aber nicht mit einer Primärquelle deckungsgleich.

F12

Die „Konus“-Studie rät von Windkraft im Waldviertel ab

Zitat korrekt, Kontext fehlt

Eine Studie der Firma Konus empfehle: „Aus touristischer und fachlicher Sicht sollte vom Bau von Windkraftanlagen, die das unverfälschte Landschaftsbild des Waldviertels massiv beeinflussen, jedenfalls Abstand genommen werden.“

Befund

Das Zitat ist wortwörtlich korrekt und wurde im Original-PDF gefunden, als Schlusssatz des zusammenfassenden Fazits auf Seite 19.

Drei Korrekturen

Erstens: Die Firma heißt nicht „Konus“, sondern conos gmbh, eine Tourismusberatung mit Standorten in Linz, Wien und Innsbruck. Autor ist Marcus Linford, Datum 16. Juli 2020. Zweitens: Auftraggeber war „Pro Thayatal“, Dr. Manfred Maier — also die Bürgerinitiative desselben Vortragenden, der am Abend den Gesundheitsteil bestritt. Es handelt sich nicht um ein neutrales Gutachten. Drittens: Die Stellungnahme bezog sich nicht auf Eisgarn, sondern auf den Windpark „Wild“ in Brunn an der Wild, Ludweis-Aigen und Göpfritz.

Im Vortrag hieß es, die Firma mache nichts mehr für die IG Waldviertel, weil ihr die Konsequenzen zu heiß geworden seien. Diese Aussage ließ sich nicht überprüfen.

F13

Knoll hielt Wienerwald, Rax, Schneeberg und Wachau frei

teilweise richtig

Knoll Consult habe Gebiete wie Wienerwald, Rax, Schneeberg und Wachau touristisch von Windkraft freigehalten — „uns haben sie vergessen“.

Befund

Bestätigt ist: Knollconsult erstellte im Auftrag des Landes NÖ die Umweltprüfung zum Sektoralen Raumordnungsprogramm. Darin sind Wachau und Kamptal ausdrücklich als Ausschlusszonen genannt. Für Wienerwald, Rax und Schneeberg fand sich keine Quelle, die diese dem Knoll-Gutachten zuschreibt.

Präzisierung

Diese Gebiete sind ohnehin über andere Schutzkategorien ausgeschlossen — Biosphärenpark Wienerwald, Landschaftsschutz Rax und Schneeberg, Natura 2000 —, die im Sektoralen Raumordnungsprogramm als allgemeine Ausschlusskriterien gelten. Korrekter wäre „Ausschlusszonen laut Land NÖ“ statt pauschal „Knoll Consult“.

F14

Windkraft schadet dem Tourismus

strittig

Es entstehe ein Zwei-Klassen-Tourismus; Gemeinden mit Windrädern könnten das Versprechen „unverfälscht“ nicht mehr halten.

Befund

Es gibt zwei Lager, beide mit Interessenbindung. Die IG Windkraft verglich die Nächtigungszahlen 1994 bis 2012 mit dem Windkraftausbau und fand keinen negativen Zusammenhang — österreichweit plus 25 %, im Burgenland mit der höchsten Windkraftdichte sogar plus 46 %. Deutsche Untersuchungen zeigen dagegen, dass Windkraftanlagen den Tourismus im Nahbereich bis rund 20 km, besonders in touristisch sensiblen Mittelgebirgsregionen, durchaus negativ beeinflussen können — dieser Effekt wird aber oft durch allgemein steigende Reisenachfrage überdeckt.

Bewertung

Auf Makroebene, also österreichweit oder je Bundesland, zeigt sich kein klarer negativer Trend. Die Mikroebene einer einzelnen Destination im Sichtbarkeitsradius ist schlechter erforscht und potenziell betroffen. Ein sauberer, unabhängiger Kausalnachweis speziell fürs Waldviertel existiert nicht.

Beide Hauptquellen wurden von der IG Windkraft beauftragt oder mitfinanziert. Eine wirklich neutrale Studie war nicht auffindbar — auf beiden Seiten der Debatte nicht.

F15

WEB zog sich in Allentsteig wegen drohender Volksbefragung zurück

PublikumKausalität unbelegt

In Allentsteig habe sich der Betreiber WEB von einem Windpark-Projekt zurückgezogen, weil eine negative Volksbefragung drohte. (Wortmeldung aus dem Publikum.)

Befund

Bestätigt ist: Die W.E.B Windenergie AG hat das Projekt in der Zone WA08 Allentsteig/Schwarzenau mit bis zu sechs Anlagen im Juni 2026 auf Eis gelegt, offiziell wegen „wichtiger noch ungeklärter Fragen“. Ebenfalls bestätigt ist, dass für Schwarzenau eine Volksbefragung geplant war.

Was nicht belegt ist

Der Kausalzusammenhang. Die eingesehenen Berichte nennen als offiziellen Grund nur unspezifizierte „wichtige Fragen“, nicht die Furcht vor einem Nein. Korrekter wäre „zeitlich parallel zur geplanten Volksbefragung“ statt „deswegen“.

F16

BLOCH3 Projektentwicklung GmbH als Betreiber

überwiegend richtig

Die Firma BLOCH3 Projektentwicklung GmbH plant in Eisgarn einen Windpark.

Befund

BLOCH3 ist ein 2001 gegründetes österreichisches Familienunternehmen von Franz, Martin und Andreas Blochberger mit Sitz in der Marktstraße 17 in 2851 Krumbach in der Buckligen Welt. Geschäftsfelder sind Wind-, PV- und Biogasparks, seit 2010 mit Fokus auf den Heimmarkt Österreich. Das Unternehmen betreibt Windkraftanlagen mit rund 230.000 MWh Jahresproduktion. Jüngstes dokumentiertes Projekt ist der Windpark Maustrenk III im Weinviertel mit drei Vestas-Anlagen und 18,6 MW, Spatenstich Oktober 2024.

Zu Eisgarn

Bürgermeister Günther Schalko bezeichnete BLOCH3 gegenüber der NÖN als „offenes Geheimnis“, ohne dies offiziell zu bestätigen. Auf der BLOCH3-Website war Eisgarn zum Zeitpunkt der Recherche nicht ausgewiesen. Die Zuordnung stützt sich also auf eine inoffizielle Aussage — auch wenn ein Mitarbeiter der Firma am Abend selbst anwesend war und sich zu Wort meldete.

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